3.2.5 Vernunft und Freiheit

Wir hatten oben festgestellt, dass wir etwas dann vernünftig begreifen, wenn wir es als „Manifestation eines durch und durch systematischen Netzes notwendiger Beziehungen“ erkennen. Der Fortschritt des Erkennens zeigt sich immer daran, dass wir immer weiter wegkommen von der Feststellung von Zufälligem und immer mehr als notwendigerweise begründet begreifen. Dieses Anwachsen von Notwendigkeit ist aber nicht mit einem starren Determinismus zu verwechseln, denn es gilt:
„Weiter ist nun aber [...] der Prozeß der Notwendigkeit von der Art, daß durch denselben die zunächst vorhandene starre Äußerlichkeit überwunden und daß ihr Inneres offenbart wird, wodurch es sich dann zeigt, daß die aneinander Gebundenen in der Tat einander nicht fremd, sondern nur Momente eines Ganzen sind, deren jedes in der Beziehung auf das andere bei sich selbst ist und mit sich selbst zusammengeht.“ (HW 8: 303)
Frei ist etwas dann, wenn es nicht durch ein anderes bestimmt ist, sondern nur durch sich selbst (vgl. auch Erdmann 1864: 110), bzw. wenn es „im anderen bei sich“ (HW 18: 43) ist.

Der Verstand hält jeweils eine Seite der Einheit fest und blickt von da her auf „das Andere“. Die Vernunft betrachtet jedes Moment als es selbst „in seinem Anderssein“ (HW 3: 135). Es sind nicht zwei oder mehrere Entitäten gegeben, die durch zusätzliche Verbindungen von außen her „vermittelt“ wären, sondern die jeweils andere Entität entstammt dem gleichen in sich widersprüchlichen Bewegungsprozess wie die andere. Wenn diese gemeinsame Herkunft begriffen wird, gibt es keine Abhängigkeit von etwas Fremdem mehr - dies kennzeichnet für Hegel die Freiheit. Die Aufhebung der Fremdheit bzw. der Bestimmtheit durch Anderes begründet Freiheit und sie ist nur der Vernunft möglich, nicht dem Verstand. Auf diese Weise lässt sich auch die traditionelle Entgegenstellung von Rationalität und Freiheit aufheben. Ein Verstand, der nur an der Seite des Gegebenen festhält ist ebenso unfrei wie einer, der nur von einem freischwebenden Willen ausgeht. Frei ist nur die Vernunft, die das Gegebene als Wirkliches begreift, in dem die Möglichkeit zur Veränderung enthalten ist.

In der Behauptung, „Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig.“ (HW 7: 24) steckt der Anspruch des Idealismus. Idealismus in diesem Sinne hat nichts mit der Leugnung der Existenz der Realität zu tun. Wenn beansprucht wird, dass der Geist durch das Bewusstsein in die Herrschaft der Welt eingreift (vgl. HW 2: 560f.), so heißt das zumindest, dass auch widrigen Umständen nicht die letzte Seinsmacht zuerkannt wird (Ludwig 1997: 121).

Damit wird die Beschränktheit des Verstehens überwunden, bei dem das Gegebene hingenommen wird.

„Diese Tätigkeit der Intelligenz nennt man häufig schon Begreifen, aber mit Unrecht. Denn auf diesem Standpunkt wird der Gegenstand noch als ein Gegebenes, als etwas von einem Anderen Abhängiges, durch dasselbe Bedingtes gefaßt. Die Umstände, welche eine Erscheinung bedingen, gelten hier noch für selbständige Existenzen.“ (HW 10: 286)

Anders hingegen die Vernunft:

„Die Vernunft wird mithin als eine solche der Veränderung begriffen; vernünftig ist nicht einfach das Bestehende, weil es mit sich identisch ist, sondern das sich Entwickelnde, das Möglichkeiten ausbildet und verwirklicht.“ (Holz 1997 III: 37)
Für Hegel geht es darum, dass die „tätige Vernunft“ … „seine Wirklichkeit im anderen fordern und hervorbringen“ muss (HW 3: 263). In einer vernünftigen Gesellschaft ist nicht nur die Idee der „Freiheit des einen im anderen“ (HW 10: 220) vorhanden, sondern auch eine Ordnungsstruktur, die dies ermöglicht und erfordert.

 
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